TÄHAV !!!

Fragen zu Medikamenten
Wichtig! Bei Diagnose Diabetes sind viele Medikamente kontraindiziert.
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Petra
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TÄHAV !!!

#1

Beitrag von Petra » 4. Februar 2018 17:48


Kein guter Tag: TÄHAV ohne Aussprache im Bundesrat verabschiedet

02.02.2018

Kein guter Tag:

TÄHAV ohne Aussprache im Bundesrat verabschiedet

Heute, kurz vor 12 Uhr, hat der Bundesrat ohne Aussprache der Änderung der Tierärztlichen Hausapothekenverordnung (TÄHAV) mit großer Mehrheit zugestimmt. Nicht nur die Änderungsanträge des Agrarausschusses, auch ein vom bpt heftig kritisierter Entschließungsantrag wurden einfach durchgewunken. Weder die rechtlichen Bedenken des bpt fanden Berücksichtigung, noch wurden die offenkundigen fachlichen Fehler im Entschließungsantrag korrigiert. Auf beides hatte der bpt zuletzt noch einmal in einem Schreiben an die Ministerpräsidenten hingewiesen.


Aus Sicht von bpt-Präsident Dr. Siegfried Moder ist das kein guter Tag für Tierärzte, Tierhalter und Öffentlichkeit. Für Tierärzte nimmt die Rechtsunsicherheit weiter zu und für Landwirte, Kleintier- und Pferdehalter verteuert sich künftig die antibiotische Behandlung ihrer Tieren erheblich, ohne dass damit ein Nutzen für die Gesundheit von Mensch und Tier verbunden ist.


Die nun zu hunderten durchzuführenden Antibiogramme werden lediglich für die Einzelfallentscheidung genutzt, nicht aber um ein nationales Antibiotikaresistenz-monitoring auf die Beine zu stellen. Außerdem lenkt die Politik mit dieser Entscheidung von der Notwendigkeit ab, in anderen Bereichen handeln zu müssen. Wissenschaftlichen Erkenntnissen zufolge ist die Tiermedizin nämlich nur für einen kleinen Teil der Resistenzen beim Menschen verantwortlich.


Der bpt appelliert deshalb jetzt an Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt, die Verordnung nicht sofort in Kraft zu setzen, sondern zunächst noch einmal das Gespräch mit der Tierärzteschaft zu suchen.


Zum Nachlesen:
Die Empfehlungen der Ausschüsse

Quelle: [Du musst angemeldet sein um diesen Link zu sehen]


Was bedeutet das? :
Liebe Kundinnen und Kunden,

die Politik hat es wieder geschafft: Eine gute Sache wird per Gesetz zu einer schlechten Sache für die Bürger!

Die gute Sache: Es soll der Antibiotika-Einsatz bei Tieren reduziert werden, damit sich die Resistenzen nicht weiter ausbreiten und wir Menschen darunter leiden.

Was ist daraus geworden:
Wir Tierärzte müssen nun VOR dem Einsatz von bestimmten Antibiotika ein Antibiogramm machen (nicht bei allen, nur bei den modernen). Das heißt, wir nehmen eine Probe bei Ihrem Tier und schicken diese in ein Labor. Dort wird eine bakterielle Kultur angelegt und getestet, welche Bakterienart dort wächst und gegen welches Antibiotikum der Erreger empfindlich wäre. Soweit so gut.

Doch: Es dauert mindesten 4 Tage und SIE sind zusätzlich (!) 30 - 70 € ärmer.

Und: Keiner der Damen und Herren im Bundesrat wird uns sagen können, wie wir Ihren Liebling in diesen Tagen am besten behandeln. Wir Tierärzte dürfen bis zum Testergebnis nur ein älteres Antibiotikum nehmen, für das kein Test gemacht werden muss (weil es wegen Unwirksamkeiten in der Humanmedizin kaum noch genommen wird) und das dann HOFFENTLICH auch hilft. Egal, ob wir das für sinnvoll, wichtig oder gar lebensrettend ansehen.

Denn: Bis das Testergebnis da ist, ist Ihr Tier gesund oder.......

Wir sind mal auf die Durchführungsbestimmungen gespannt.
Wir melden uns, wenn es los geht. :-(

Eines ist sicher: Gemeinsam werden wir alles dafür tun, dass Ihre Lieblinge NICHT unter dieser Gesetzgebung leiden müssen!

Ihre Tierarzt-Praxis Lutz Borghardt

Hier gefunden: [Du musst angemeldet sein um diesen Link zu sehen]
Viele Grüße
Petra



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(Antoine de Saint-Exupery)

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Re: TÄHAV !!!

#2

Beitrag von Tinker » 5. Februar 2018 10:20

Also, wenn ich es richtig verstehe:

Katze krank, Behandlung mit Antibiotika XY mit allen Vor- und eher Nachteilen.
Nach mehreren Tagen dann erneut oder weiter mit dem "richtigen" Antibiotika.

Meine Katze kommt doch nicht in die Wurst!!

Wenn ich das so lese: Grete, chr. Changiohepatitis, hat zur Behandlung ein Cortisonpräparat bekommen.
Es ging ihr immer schlechter, folgend Antibiotika und die haben den Umschwung gebracht.
Diese Tage Differenz haben Grete hart an die Grenze getrieben. Wir sind jetzt noch dabei sie aufzupäppeln.

Ist jetzt also eine breitgefächerte Vorratshaltung angesagt??
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Petra
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Re: TÄHAV !!!

#3

Beitrag von Petra » 11. März 2018 16:47

Und nun sind die Verordnungen da! und gelten ab dem 1.3.2018 !

Die Bundestierärztekammer teilt dazu mit:

[Du musst angemeldet sein um diesen Link zu sehen]

hier das Gesetzblatt: [Du musst angemeldet sein um diesen Link zu sehen]

Es gilt also nicht nur für Nutztiere, sondern Hund und Katze sind explizit aufgeführt :roll:

Auszug aus dem Gesetz: "
„§ 12b Umwidmungsverbot

Abweichend von § 56a Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 bis 4 des Arzneimittelgesetzes dürfen Arzneimittel, die Cephalosporine der dritten oder vierten Generation oder Fluorchinolone enthalten, bei Tieren der Tierarten Rind, Schwein, Pute, Huhn, Hund oder Katze nur dann abgegeben, verschrieben oder angewendet werden, wenn sie für die jeweilige Tierart zugelassen sind. Satz 1 gilt nicht, soweit im Einzelfall die notwendige arzneiliche Versorgung der Tiere ernstlich gefährdet ist.

§ 12c Antibiogrammpflicht


(1) Der Tierarzt hat im Rahmen der Behandlung von Tiergruppen der Tierarten Rind, Schwein, Huhn oder Pute, die in einer Stallabteilung oder in einem umfriedeten Bereich im Freien gehalten werden, mit einem Arzneimittel mit antibakterieller Wirkung die Empfindlichkeit der die Erkrankung verursachenden bakteriellen Erreger gegen antibakteriell wirksame Stoffe nach Maßgabe des Satzes 2 und nach Maßgabe des § 12d zu untersuchen oder untersuchen zu lassen (Antibiogramm). Das Antibiogramm ist zu erstellen

1. bei Wechsel des Arzneimittels mit antibakterieller Wirkung im Verlauf einer Behandlung,

2. bei einer Behandlung mit einem Arzneimittel mit antibakterieller Wirkung,

a) die häufiger als einmal in bestimmten Alters- oder Produktionsabschnitten stattfindet, oder

b) die die Dauer von sieben Tagen übersteigt, es sei denn, bei der Erteilung der Zulassung wurde ein längerer Zeitraum für die Dauer der Anwendung festgelegt, oder die in diesem Falle den längeren festgelegten Zeitraum übersteigt,

3. bei kombinierter Verabreichung von Arzneimitteln mit antibakteriellen Wirkstoffen bei einer Indikation, ausgenommen zugelassene Fertigarzneimittel, die eine Kombination von antibakteriellen Wirkstoffen enthalten,

4. bei Abweichung von den Vorgaben der Zulassungsbedingungen von Arzneimitteln mit antibakteriellen Wirkstoffen nach § 56a Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 bis 4 des Arzneimittelgesetzes oder

5. bei der Behandlung mit Arzneimitteln, die Cephalosporine der dritten oder vierten Generation oder Fluorchinolone enthalten.

In den Fällen des Satzes 2 Nummer 4 und 5 ist ein Antibiogramm auch im Rahmen der Behandlung einzelner Tiere der Tierarten Rind, Schwein, Pferd, Hund oder Katze, ausgenommen herrenlose Katzen, zu erstellen, es sei denn, in den Fällen des Satzes 2 Nummer 5 liegen bereits im Rahmen tierärztlicher Bestandsbetreuung für die zu behandelnden Einzeltiere aussagekräftige, repräsentative Kenntnisse zur Resistenzlage vor, die die Notwendigkeit des Einsatzes von Arzneimitteln, die diese Wirkstoffgruppen enthalten, rechtfertigen."

und hier das Statement einer TÄ um die Bedeutung besser zu verstehen:
Viele Grüße
Petra



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Re: TÄHAV !!!

#4

Beitrag von Jeannette » 12. März 2018 06:58

:a_icon33_7258e37: bei Menschen auch ?
Super :daumen:
Danke Petra :a_icon32_d5eaa1d:
Liebe Grüsse
Jeannette

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Re: TÄHAV !!!

#5

Beitrag von Petra » 29. März 2018 11:46

Und hier noch einmal ein Kommentar der es auf den Punkt bringt:

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Viele Grüße
Petra



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